Unser institutionelles Fundament
Der Schutz unserer technologischen Entwicklungen und die kompromisslose Einhaltung rechtlicher Standards sind die Kernpfeiler unserer Arbeit. Um maximale Transparenz und absolute Sicherheit für Partner, Behörden und Investoren zu garantieren, agiert unser Verein nach einer strikten, rechtlich verbindlichen Geschäftsordnung (GO). Wir distanzieren uns von rein spekulativen Marktmechanismen. Unsere Identität basiert auf messbarer Substanz, klarer Organisationskontrolle und der Einhaltung des zwingenden österreichischen Rechts (VereinsG, FlexKapGG, WiEReG).
Strikte Compliance & Die Steuerung der FlexCo
Zur operativen Umsetzung, Skalierung und Markteinführung unserer technologischen Innovationen ist der Verein ermächtigt, eigene Unternehmen auszugründen. Dies geschieht über unsere vereinseigene operative Tochtergesellschaft, die yelllow box Flexible Company (FlexCo).
- Gewährleistung der Gemeinnützigkeit: Das Präsidium des Vereins übt die Gesellschafterrechte über die FlexCo lückenlos aus. Es ist satzungsgemäß und rechtlich verbindlich sichergestellt, dass sämtliche Gewinne aus der FlexCo ausschließlich dem gemeinnützigen Vereinszweck (Forschung, Entwicklung, Bildung) zufließen.
- Sichere Investoren-Beteiligung via UWA: Über die FlexCo nutzen wir die innovativen Instrumente des österreichischen Gesellschaftsrechts. Investoren und Kooperationspartner können über sogenannte Unternehmenswert-Anteile (UWA) gem. § 9 FlexKapGG sicher beteiligt werden. Diese Anteile sind stimmrechtslos und schützen die technologische Kernkompetenz des Vereins im Hintergrund vor feindlichen Übernahmen.
- Aufsichtsratspflicht & WiEReG-Compliance: Wir sichern eine lückenlose Governance. Sobald die FlexCo die gesetzlichen Kriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschreitet, wird umgehend ein Aufsichtsrat bestellt. Zudem erfüllen wir transparent die strengen Meldepflichten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) über professionelle Parteienvertreter (Rechtsanwälte/Notare).
Finanzielle Kontrolle & Haftungsschutz
Die finanzielle Gebarung des Vereins unterliegt einer strikten, mehrstufigen Kontrollarchitektur, die weit über herkömmliche Vereinsstrukturen hinausgeht:
- Die Mitzeichnungspflicht bei außergewöhnlichen Geschäften: Während der Präsident den laufenden Betrieb bis zu einer Grenze von € 100.000 allein vertritt, greift bei allen außergewöhnlichen Rechtsgeschäften – unabhängig von der Betragshöhe – eine zwingende Mitzeichnungspflicht durch ein weiteres Präsidiumsmitglied. Dazu zählen die Gründung von Tochtergesellschaften (FlexCo), Lizenzierungen, die Veräußerung von Schutzrechten oder der Abschluss von Förderverträgen (z.B. aws-Garantien).
- Generalversammlungs-Vorbehalt: Jedes außergewöhnliche Rechtsgeschäft und jede Ausgabe, die den Betrag von € 250.000 überschreitet, bedarf zwingend eines vorherigen Beschlusses der Generalversammlung.
- Organhaftung nach ABGB: Für Investoren und Förderstellen bedeutet unsere Struktur maximale Sicherheit: Bei pflichtgemäßem Handeln im besten Interesse des Vereins sind unsere Organwalter intern voll freigestellt und geschützt. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten greift jedoch die unerbittliche persönliche Haftung nach den §§ 1295 ff ABGB.
Unbefristeter Innovations- und Know-how-Schutz
Wer Teil unseres Netzwegs wird, tritt in einen geschützten Rechtsraum ein. Unsere Geschäftsordnung bindet alle Vereinsorgane, Partner und Mitarbeitenden an drakonische Schutzpflichten:
- Projektbezogene NDAs & IP-Assignments: Kein Projektmitarbeiter erhält Zugang zu vertraulichen Daten oder Systemen, ohne vorab ein lückenloses, schriftliches IP-Assignment (Rechteübertragung an den Verein) und ein projektbezogenes NDA unterzeichnet zu haben.
- Unbefristete Verschwiegenheit: Die Pflicht zur Geheimhaltung über interne Angelegenheiten, technische Unterlagen und Förderanträge gilt zeitlich unbegrenzt und bleibt auch nach Beendigung einer Mitgliedschaft vollumfänglich bestehen.
- Exklusivitäts-Klausel: Sämtliche Projekte, Kontakte oder Geschäftschancen, die im Rahmen der Vereinstätigkeit initiiert werden, gelten als reines Vereinseigentum und dürfen niemals für private Zwecke missbraucht oder umgangen werden.
